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EU-Rat verabschiedete Weinmarktreform

Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weine soll verbessert werden, daher hat der EU-Rat vor kurzem eine umfassende Weinmarktreform beschlossen.

Die Reform sieht eine großzügige Umstrukturierung des Weinsektors vor. Zum Beispiel geht es um eine freiwillige, 3-jährige Rodungsregelung, welche wettbewerbsschwachen Erzeugern eine Alternative bieten soll, aber auch verhindern soll, dass überschüssiger und nicht wettbewerbsfähiger Wein auf den Markt gebracht werden soll. Weiters sollen die Subventionen für die Dringlichkeitsdestillation und die Destillation zu Trinkalkohol schrittweise abgeschafft werden.

Die Mittel, die dadurch eingespart werden können, für andere Bereich verwendet werden, wie zum Beispiel zur Absatzförderung von Wein auf Drittländermärkten oder aber auch für Modernisierungen von Rebflächen und Kellereien.

Die Reform soll mit 1. August 2008 in Kraft treten.

Details zur Weinmarktreform finden Sie im EU-Presseportal .

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