DAC
Districtus Austriae Controllatus – DAC
Wagram DAC
Nach intensiven Überlegungen innerhalb des Gebiets legte der Wagram einen DAC-Verordnungsentwurf vor, der nun von der zuständigen Bundesministerin unterschrieben wurde. Damit ist die geschützte Herkunftsbezeichnung „Wagram DAC“ die bereits 17. ihrer Art in Österreich.
Auch der Wagram entschied sich für die Unterteilung seiner DAC-Weine (Wagram DAC) in die drei Stufen
- Gebietswein
- Ortswein
- Riedenwein.
Gebietswein
Auf der Ebene der Gebietsweine bleibt die traditionelle Rebsorten-Vielfalt erhalten. Zulässig sind 13 weiße und auch rote Rebsorten. Ebenso sind Gemischter Satz und Cuvées möglich.
Ortsweine
Für die Ortsweine sieht die DAC-Verordnung 27 geschützte Ortsangaben vor. Die Anzahl der zugelassenen Rebsorten verdichtet sich auf sieben. Diese müssen reinsortig ausgebaut werden.
Riedenweine
Die Spitze der Herkunftspyramide bilden die Riedenweine. Also Weine aus einzelnen, gesetzlich definierten Anbaulagen. Dafür erlaubt sind die weißen Wagram-Leitsorten Grüner und Roter Veltliner sowie Riesling.
Alle Weine müssen der Angabe „trocken“ entsprechen, die Weißweine dürfen keinen dominanten Holzton aufweisen. Gültig ist die Verordnung (Abrufbar im RIS) für Weine ab dem Jahrgang 2021.
Was bedeutet DAC?
Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Wenn also auf einem Weinetikett der Namen eines Weinbaugebiets in Kombination mit „DAC“ steht, hat man einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich, dessen Trauben ausschließlich im Gebiet geerntet wurden.
Ein DAC-Wein darf nur aus den für diese DAC-Herkunft festgelegten Rebsorten erzeugt werden und muss allen Vorgaben der vom jeweiligen Gebiet festgelegten Verordnung entsprechen. In Österreich gibt es derzeit (Stand Februar 2022) 17 DAC-Weinherkünfte.
(Pyramide Wagram DAC: ÖWM)
Steiermark bekommt drei DAC Gebiete
Erst vor kurzem wurde im Burgenland ein neues DAC-Gebiet präsentiert. Rosalia DAC . Nun ist die Steiermark an der Reihe. Die Steiermark bekommt ein neues Herkunftssystem und dieses wird sich nach den drei steirischen Weinbaugebieten gliedern:
- Südsteiermark DAC
- Vulkanland Steiermark DAC
- Weststeiermark DAC
Mit dem neuen steirischen Herkunftssystem soll eine neue Ära des steirischen Weins eingeleitet werden, welches mit dem Weinjahrgang 2018 starten soll. Die endgültigen Weichen für das steirische DAC-System müssen zuvor allerdings noch vom Bundesministerium gestellt werden, das die Verordnung mit seiner Unterschrift absegnen muss.
Mit der Implementierung des steirischen DAC-Systems steigt die Zahl der DAC-Gebiete Österreichs auf insgesamt 13.
Die drei Stufen – Gebietswein, Ortswein, Riedenwein
Das neue Herkunftssystem streicht ganz bewusst die Vorzüge des steirischen Weins hervor: Die traditionelle Rebsortenvielfalt bleibt erhalten, wobei auf der Orts- und Riedenebene der Fokus auf lokal vorherrschenden Leitsorten liegen wird.
- Gebietsweine -die Vielfalt der Gebiete
- Ortsweine – die lokalen Spezialitäten
- Riedenweine – Ausdruck und Potenzial bester Rieden
Die folgenden Rebsorten sind zugelassen:
- Welschriesling
- Weißburgunder
- Morillon / Chardonnay
- Grauburgunder
- Riesling
- Gelber Muskateller
- Sauvignon Blanc
- Traminer
- Schilcher
- Cuvée aus diesen Sorten
Rosalia DAC – Österreich jüngstes DAC-Weinbaugebiet
Die ehemalige Großlage „Rosalia“ südlich des Leithagebirges wird zu Österreichs nächstem DAC-Weinbaugebiet. Auf 297 ha Rebfläche entstehen im politischen Bezirk Mattersburg künftig regionstypische „Rosalia DAC“- und „Rosalia DAC Reserve“-Rotweine sowie eigenständige Rosé-Weine unter der Bezeichnung „Rosalia DAC Rosé“.
Das Weinbaugebiet Rosalia verdankt seinen Namen dem Rosaliengebirge, das sich an der niederösterreichisch-burgenländischen Landesgrenze auf bis zu 750 Meter erhebt. Durch das pannonische Klima in Kombination mit fruchtbaren Braunerdeböden auf Lössuntergrund ist die Rosalia prädestiniert für den Anbau von Blaufränkisch und Zweigelt.
Rosalia DAC und Rosalia DAC Reserve
Die gebietstypischen Rebsorten Blaufränkisch und Zweigelt dürfen auf Basis der DAC-Verordnung rückwirkend ab dem Jahrgang 2017 reinsortig zu Rosalia DAC vinifiziert werden, sofern die Weine einen Alkoholgehalt von mindestens 12 % Vol. sowie einen Restzuckergehalt von höchstens 4 g/l aufweisen. Der Ausbau muss im Stahltank oder Holzfass erfolgen. Die Weine sollen ein vielschichtiges und regionstypisches Bukett sowie einen finessenreichen, fruchtigen und würzigen Geschmack aufweisen.
Erst ab der Stufe Rosalia DAC Reserve ist die Angabe einer Riede auf dem Etikett zulässig. Betreffend Alkoholgehalt gelten hier die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für die Bezeichnung „Reserve“. Er muss also mindestens 13 % Vol. betragen.
Rosalia DAC Rosé
Die zweite Kategorie der Verordnung bildet Rosalia DAC Rosé. Dieser muss aus einer oder mehreren roten Qualitätsweinrebsorten vinifiziert werden. Die Angabe einer Rebsorte auf dem Etikett ist nicht erlaubt, jedoch jene einer Riedenbezeichnung. Trocken im Stahltank oder Holzfass ausgebaut, ist Rosalia DAC Rosé.
DAC-Gebiete im Burgenland:
Aktuell gibt es somit 10 DAC-Gebiete in Österreich:
- Weinviertel DAC
- Mittelburgenland DAC
- Traisental DAC
- Kremstal DAC
- Kamptal DAC
- Leithaberg DAC
- Eisenberg DAC
- Neusiedlersee DAC
- Wiener Gemischter Satz DAC
- Rosalia DAC
Mit dem Weinjahrgang 2018 kommen weitere DAC-Gebiete dazu:
- Vulkanland Steiermark
- Südsteiermark
- Weststeiermark
(Foto: ÖWM)