Wagram DAC
Nach intensiven Überlegungen innerhalb des Gebiets legte der Wagram einen DAC-Verordnungsentwurf vor, der nun von der zuständigen Bundesministerin unterschrieben wurde. Damit ist die geschützte Herkunftsbezeichnung „Wagram DAC“ die bereits 17. ihrer Art in Österreich.
Auch der Wagram entschied sich für die Unterteilung seiner DAC-Weine (Wagram DAC) in die drei Stufen
- Gebietswein
- Ortswein
- Riedenwein.
Gebietswein
Auf der Ebene der Gebietsweine bleibt die traditionelle Rebsorten-Vielfalt erhalten. Zulässig sind 13 weiße und auch rote Rebsorten. Ebenso sind Gemischter Satz und Cuvées möglich.
Ortsweine
Für die Ortsweine sieht die DAC-Verordnung 27 geschützte Ortsangaben vor. Die Anzahl der zugelassenen Rebsorten verdichtet sich auf sieben. Diese müssen reinsortig ausgebaut werden.
Riedenweine
Die Spitze der Herkunftspyramide bilden die Riedenweine. Also Weine aus einzelnen, gesetzlich definierten Anbaulagen. Dafür erlaubt sind die weißen Wagram-Leitsorten Grüner und Roter Veltliner sowie Riesling.
Alle Weine müssen der Angabe „trocken“ entsprechen, die Weißweine dürfen keinen dominanten Holzton aufweisen. Gültig ist die Verordnung (Abrufbar im RIS) für Weine ab dem Jahrgang 2021.
Was bedeutet DAC?
Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Wenn also auf einem Weinetikett der Namen eines Weinbaugebiets in Kombination mit „DAC“ steht, hat man einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich, dessen Trauben ausschließlich im Gebiet geerntet wurden.
Ein DAC-Wein darf nur aus den für diese DAC-Herkunft festgelegten Rebsorten erzeugt werden und muss allen Vorgaben der vom jeweiligen Gebiet festgelegten Verordnung entsprechen. In Österreich gibt es derzeit (Stand Februar 2022) 17 DAC-Weinherkünfte.
(Pyramide Wagram DAC: ÖWM)
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