Wachau DAC
Was sich bereits länger abzeichnete, ist nun offiziell: Die Wachau ist Österreichs neuestes und damit fünfzehntes DAC-Weinbaugebiet.
Auf den drei Ebenen
- Gebietswein
- Ortswein
- Riedenwein
werden nun gebietstypische Gewächse mit der geschützten Herkunft
„Wachau DAC“
bezeichnet. Steinfeder, Federspiel und Smaragd bleiben dabei erhalten.
Nach eingehenden Überlegungen und Konsensfindung innerhalb des Gebiets legte die Wachau einen DAC-Verordnungsentwurf im Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vor, der nun von der zuständigen Bundesministerin Elisabeth Köstinger unterschrieben wurde. Damit ist die geschützte Herkunftsbezeichnung „Wachau DAC“ die bereits fünfzehnte ihrer Art in Österreich.
Gebietsweine
Zugelassene Rebsorten (reinsortig oder als Verschnitt): Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc, Traminer, Frühroter Veltliner, Müller Thurgau, Muskat Ottonel, Roter Veltliner, Gemischter Satz, Blauer Burgunder, St. Laurent und Zweigelt.
Auch Gemischter Satz und Cuvées sind möglich. Diese Weine tragen den Namen des Gebiets in Verbindung mit „DAC“ auf dem Etikett. Die Trauben dürfen aus dem ganzen Weinbaugebiet Wachau stammen.
Ortsweine
Zugelassene Rebsorten: Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc oder Traminer. Kein oder kaum merkbarer Holzton.
Die Wachau sieht in ihrer DAC-Verordnung 22 geschützte Ortsangaben vor.
Riedenweine
Zugelassene Rebsorten: Grüner Veltliner, Riesling.
Für die Riedenweine sind die renommiertesten Wachauer Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling aus 157 definierten Lagen erlaubt. Wachau DAC-Weine mit der Angabe einer Ried am Etikett dürfen in keiner Weise angereichert werden und – ebenso wie Ortsweine – keinen oder einen kaum merkbaren Holzton aufweisen.
Bereits in den 1980er-Jahren etablierte der Gebietsschutzverband „Vinea Wachau“ die Stufen „Steinfeder“, „Federspiel“ und „Smaragd“, unterschieden nach dem natürlichen Alkoholgehalt der Weiß- und in seltenen Fällen auch Rosé-Weine seiner Mitglieder. Innerhalb des neuen DAC-Systems bleibt diese weithin bekannte und geschätzte Einteilung erhalten.
Bundesgesetzblatt zur DAC-Verordnung Wachau
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