ROTWEIN – WEISSWEIN – Der WeinBlog für Geniesser

Abschaffung

Schaumweinsteuer hat wieder ein Ende

Hier auf Rotwein-Weisswein.at habe ich 2014 von der neuen alten Schaumweinsteuer berichtet.

Im Jahr 2005 wurde die Sektsteuer abgeschafft. Mit 1. März 2014 wurde die Schaumweinsteuer von der damaligen Regierung wieder eingeführt. Es wurde eine Schaumweinsteuer von 1 Euro pro Liter eingehoben. Betroffen waren Sekt, Champagner und Prosecco. Bei Prosecco trifft die Schaumweinsteuer nur dann zu, wenn der Flaschendruck über drei Bar liegt. Ist der Druck darunter, gilt der Prosecco als Wein. Somit bedeutet dies 75 Cent mehr pro Flasche ab März 2014. Und nun gibt es wieder ein Ende für die Sektsteuer.

 

Schaumweinsteuer

 

Jede Krise hat etwas Positives!

Die aktuelle Corono-Pandemie hat speziell die Gastronomie und deren Zulieferbetriebe hart getroffen. So wurde nun diese Woche von der österreichischen Regierung ein Maßnahmenpaket für die gesamte Branche beschlossen. Und Teil von diesem Unterstützungspaket ist auch die Abschaffung der unbeliebten Schaumweinsteuer! Eigentlich wäre es im Rahmen vom Regierungsübereinkommen erst ab April 2022 geplant gewesen.

Nach dem aktuell vorliegenden Antrag im Parlament soll die Abschaffung der Schaumweinsteuer bereits mit 1. Juli 2020 geplant sein.

 

Sektsteuer verfassungswidrig

Ich habe bzgl. der wieder eingeführten Schaumweinsteuer – kurz Sektsteuer – hier schon berichtet . Seit 1. März 2014 gibt es in Österreich wieder die Schaumweinsteuer von 1,- Euro pro Liter.

Nun findet das Bundesfinanzgericht sehr deutliche Worte, was die Sektsteuer betrifft. Das Bundesfinanzgericht ortet schwere Verstöße gegen die Grundsätze

  • Erwerbsfreiheit
  • Eigentum
  • Gleichheit

und hält somit die letztes Jahr eingeführte Schaumweinsteuer für verfassungswidrig. Nun gibt es die klare Empfehlung der Richter, dass die Sektsteuer wieder aufgehoben wird. Damit muss sich nun der Verfassungsgerichtshof befassen und eine Entscheidung treffen.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich der VfGH mit der Sektsteuer befassen muss. Bereits letztes Jahr im Juni war dies ein Thema, aber da wurde der Antrag formal abgewiesen. Nun musste es zuerst über das Finanzgericht laufen, bevor sich die Höchstrichter erneut damit beschäftigen. Tja, so vergeht auch die Zeit….

Eines zeigte das Finanzgericht auch noch auf: Die Einnahmen 2014 aus der Sektsteuer betragen ungefähr so viel wie diese Steuer auch an Kosten verursacht. Somit alles andere als sinnvoll!

 

 

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