Sektsteuer verfassungswidrig
Ich habe bzgl. der wieder eingeführten Schaumweinsteuer – kurz Sektsteuer – hier schon berichtet . Seit 1. März 2014 gibt es in Österreich wieder die Schaumweinsteuer von 1,- Euro pro Liter.
Nun findet das Bundesfinanzgericht sehr deutliche Worte, was die Sektsteuer betrifft. Das Bundesfinanzgericht ortet schwere Verstöße gegen die Grundsätze
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Erwerbsfreiheit
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Eigentum
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Gleichheit
und hält somit die letztes Jahr eingeführte Schaumweinsteuer für verfassungswidrig. Nun gibt es die klare Empfehlung der Richter, dass die Sektsteuer wieder aufgehoben wird. Damit muss sich nun der Verfassungsgerichtshof befassen und eine Entscheidung treffen.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich der VfGH mit der Sektsteuer befassen muss. Bereits letztes Jahr im Juni war dies ein Thema, aber da wurde der Antrag formal abgewiesen. Nun musste es zuerst über das Finanzgericht laufen, bevor sich die Höchstrichter erneut damit beschäftigen. Tja, so vergeht auch die Zeit….
Eines zeigte das Finanzgericht auch noch auf: Die Einnahmen 2014 aus der Sektsteuer betragen ungefähr so viel wie diese Steuer auch an Kosten verursacht. Somit alles andere als sinnvoll!
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