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Sektsteuer verfassungswidrig

Schaumweinsteuer von Verfassungsgerichtshof bestätigt

Der Verfassungsgerichtshof widerspricht dem Bundesfinanzgericht und schockiert somit die österreichischen Sekterzeuger.
Letztes Jahr im Frühjahr wurde die neue Schaumweinsteuer eingeführt. Ich habe hier auf Wiedereinführung Schaumweinsteuer-Sektsteuer.

Die Österreichischen Sektproduzenten waren sich sehr sicher, dass diese Sektsteuer wieder fallen wird, da das Sektsteuer verfassungswidrig hält und dem Verfassungsgerichtshof empfohlen hatte, diese wieder abzuschaffen .

Der Verfassungsgerichtshof jedoch sieht die ganze Sache etwas anders und hat die umstrittene Abgabe nun bestätigt!

Interessant ist ja die Tatsache, dass die Regierung ursprünglich mit Einnahmen von 35 Millionen Euro mit dieser Schaumweinsteuer rechnete. So ist es aber nicht gekommen. Nur magere 6 Millionen Euro wurden eingenommen. Aber dafür mit dem Effekt, dass die Österreicher nun weniger zum Sekt greifen und weniger Sekt trinken. Dafür wird mehr Prosecco und Frizzante getrunken. Diese sind von der Schaumweinsteuer ausgenommen.

Der Sektabsatz ist in Österreich seit der Einführung der Sektsteuer um rund 25 Prozent zurück gegangen. Somit ein krasses Negativbeispiel. Keine Win-Win-Situation, sondern eine fatale Loser-Loser-Situation!

 

Sektsteuer verfassungswidrig

Ich habe bzgl. der wieder eingeführten Schaumweinsteuer – kurz Sektsteuer – hier schon berichtet . Seit 1. März 2014 gibt es in Österreich wieder die Schaumweinsteuer von 1,- Euro pro Liter.

Nun findet das Bundesfinanzgericht sehr deutliche Worte, was die Sektsteuer betrifft. Das Bundesfinanzgericht ortet schwere Verstöße gegen die Grundsätze

  • Erwerbsfreiheit
  • Eigentum
  • Gleichheit

und hält somit die letztes Jahr eingeführte Schaumweinsteuer für verfassungswidrig. Nun gibt es die klare Empfehlung der Richter, dass die Sektsteuer wieder aufgehoben wird. Damit muss sich nun der Verfassungsgerichtshof befassen und eine Entscheidung treffen.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich der VfGH mit der Sektsteuer befassen muss. Bereits letztes Jahr im Juni war dies ein Thema, aber da wurde der Antrag formal abgewiesen. Nun musste es zuerst über das Finanzgericht laufen, bevor sich die Höchstrichter erneut damit beschäftigen. Tja, so vergeht auch die Zeit….

Eines zeigte das Finanzgericht auch noch auf: Die Einnahmen 2014 aus der Sektsteuer betragen ungefähr so viel wie diese Steuer auch an Kosten verursacht. Somit alles andere als sinnvoll!

 

 

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