Weingesetz
Uhudler wird Obstwein?
Zur Vorgeschichte:
Die Rebsorten, die dem Uhudler zugrunde liegen, sind nur noch bis Ende 2030 zugelassen. So steht es in einer EU-Verordnung. Bereits heute sind neue Auspflanzungen dieser Rebsorten verboten.
Bekannte Uhudler-Sorten im Burgenland sind:
- Ripatella
- Concord
- Elvira
- Delaware.
Diese Rebsorten sind sogenannte Direktträger. Das bedeutet, dass die Rebstöcke auf ihren eigenen Wurzeln wachsen und nicht gepfropft wurden. Sie sind resistent gegen verschiedenste Pilzkrankheiten und gegen die Reblaus. Ein Grund, warum die Uhudlertrauben wenig gespritzt werden müssen.
Die Reben wurden aus Amerika eingeführt.
Als Österreich der EU beigetreten ist, ist auch die EU-Weinmarktordnung in Kraft getreten. Und laut dieser EU-Weinmarktordnung sind diverse Direktträgersorten für die Weinherstellung nicht zulässig. So auch diese bekannten Uhudler-Sorten. Aktuell gibt es die Ausnahme, dass die Uhudler-Sorten befristet bis Ende 2030 noch zugelassen sind.
Nun reagiert der österreichische Landwirtschaftsminister – Andrä Rupprechter. Es wurde ein Entwurf für eine Änderung des österreichischen Weingesetzes vorgelegt.
Der Link zum Entwurf für das neue Weingesetz:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00174/index.shtml
Zukünftig soll der Uhudler als Obstwein geführt werden. Dadurch soll der Anbau auch nach dem Jahr 2030 noch möglich sein. Dies ist auch der Wunsch des Uhudler-Vereins im Burgenland.
Nun kommt es in der Politik zu Diskussionen, ob diese Umgehung der EU-Richtlinie zulässig ist. Die einen sind froh über eine mögliche Lösung. Die anderen meinen, dass diese Änderung nicht zulässig ist. Andere wiederum meinen, dies ist eine Abwertung für den Uhudler.
Wir werden sehen, wie es mit dem Uhudler weiter geht.
Drei neue Qualitätsstufen für Sekt aus Österreich
Am Tag des österreichischen Sekts – am 22. Oktober – wurde die neue dreistufige Qualitätspyramide für Sekt aus Österreich präsentiert.
Erst 2013 wurde das Österreichische Sektkomitee gegründet und nun wurden wichtige Meilensteine für die österreichische Sektwirtschaft gesetzt.
Eine dreistufige Qualitätspyramide für den österreichischen Sekt wurde vorgestellt. In der Spitzenkategorie nimmt diese Qualitätspyramide Maß an den höchsten Standards der führenden Schaumweine der Welt, wie zum Beispiel der Champagne.
Qualitätspyramide betont Traubenherkunft und Hefelagerung
Die Stufe 1 stellt die Basiskategorie dar und definiert die Mindestanforderungen für den österreichischen Qualitätsschaumwein. Damit ist garantiert, dass die Trauben aus Österreich sind und die Mindestlagerzeit des Sekts auf der Hefe 9 Monate beträgt.
Sekte der Stufe 2 müssen nach der traditionellen Methode – Flaschengärung – produziert werden. Die Trauben müssen zu 100 % aus einem Bundesland kommen und die Hefelagerung muss mindestens 18 Monate betragen haben.
Die Stufe 3 der Sekt-Qualitätspyramide besagt, dass die Trauben für flaschenvergorene Spitzensekte nur aus einer einzigen Weinbaugemeinde kommen dürfen. Lagenbezeichnungen sind dabei möglich. Die Sekte der höchsten Kategorie dürfen erst drei Jahre nach der Ernte und nach mindestens 30 Monaten Hefelagerung verkauft werden.
Das neue Regelwerk soll nächstes Jahr im österreichischen Weingesetz verankert werden.
(Bild: Qualitätspyramide – Copyright ÖWM)